Eine ältere aber rüstige Dame ist psychisch und organisch krank.
Ihr wird eine Schwerbehinderung i. H. e. GdB von 30 % zuerkannt.
Ihr eigener Einspruch auf Höherstufung wird stattgegeben, sodass ihr ein ein GdB i. H. v. 40% zuerkannt wird.
Die Dame hält aber einen GbB von mind. 50 % für angemessen.
Sie bittet DOWAS, die Einschätzung des Versorgungsamtes zu prüfen. Nach Erteiung einer Vollmacht legt DOWAs erfolgreich Widerspruch ein und setzt eine GdB-Bemessung von 50% durch.
Nun bittet die Dame auch um Zuerkennung eines Merkzeichens 'G', um mit ihrem Auto Behindertenparkplätze nutzen zu können.
DOWAS prüft den Sachverhalt erneut und kann die Dame schnell dazu bringen, diese Bitte nicht weiter zu verfolgen. Die von der Dame vorgetragenen Behinderungen ließen das selbstständige Führen eines KFZ nicht zu, sodass ihr die Fahrerlaubnis für PKW aberkannt werden könnte.
Kosten entstanden keine für die ältere Dame. Die Arbeit von DOWAS wurde komplett kostenlos erledigt. Allerdings war die Dame so glücklich, dass Sie DOWAS eine Spende zukommen ließ, so wie es ihre finanziellen Verhältnisse zuließen.
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