Eine 80järige verwitwete Frau hat an der Haustür einen Telefonvertrag abgeschlossen.
Jetzt klagt sie
über die hohen Belastungen und darüber, dass sie nicht
kündigen kann. Ihre Rente wird von Sozialleistungen
unterstützt.
Sie bittet DOWAS um Hilfe bei der Auflösung des Telefonvertrages und Reduzierung ihrer Telefongebühren.
DOWAS analysiert
zunächst die allgemeinen Verhältnisse. Die Dame wohnt in
äußerst bescheidenen Wohnverhältnissen, schafft aber
selber die Haushaltsführung und sie ist ansonsten zufrieden.
Dann prüft DOWAS
den Sachverhalt bezüglich des Telefonvertrages. Da es sich um ein
rechtliches Problem handelt, wird ein Rechtsanwalt dazugebeten. Dieser
kann sofort Mut machen und den Fall im Sinne der Mandantin beenden.
DOWAS stellt
außerdem fest, dass die Dame fast blind ist, jedoch keine
Behinderung anerkannt hat. Nach Abwägung aller Vor- und Nachteile
erreicht DOWAS, dass die Behinderung der Dame amtlich festgestellt
wird. Mit weiteren Schritten wird die Tochter beauftragt, die von DOWAS
informiert und motiviert wird.
Kosten entstanden
keine für die ältere Dame. Die Arbeit von DOWAS wurde
komplett kostenlos erledigt. Die Kosten für den Rechtsanwalt
werden vom Staat getragen. Wir bedanken uns für den guten Kaffee
und die großzügige und schmackhafte Verpflegung während
unserer Besuche.
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