Eine türkische Mutter von 3 Kindern ist nach der Scheidung von ihrem Mann nicht mehr krankenversichert.
Unwissend legte sie bei Arztbesuchen ihre bis dahin gültige AOK-Karte vor und wurde behandelt. Jetzt fordert die AOK das Geld für die Behandlungen zurück. Außerdem ist die Mutter aktuell nicht krankenversichert, die AOK verweigert zudem die Aufnahme der Mutter.
Die Frau ist verzweifelt und bittet DOWAS um Hilfe.
Sie wäre bereit, von dem wenigen Geld, das sie durch Putzen erhält, die AOK-Forderung in Raten zu begleichen. Aber auch das würde nicht das Problem lösen, dass sie für die Zukunft einen Krankenversicherungsschutz benötigen könnte.
DOWAS analysiert zunächst die allgemeinen Verhältnisse. Die Frau hat das Sozialamt bisher gemieden. Sie hat Scheu und Angst und kommt mit wenig Geld, das sie als Putzfrau und von ihrer Tochter erhält, so gerade klar. Ihre 3 Kinder wohnen bei ihr. Die Kinder haben die deutsche Staatsbürgerschaft. Sie sprechen deutsch, gehen zur Schule und machen einen äußerst gut erzogenen Eindruck. Die älteste Tochter arbeitet und gibt der Mutter einen Teil ihres Einkommens zur Haushaltsführung ab. Die Töchter haben versucht, die Mutter zu motivieren, beim Sozialamt vorstellig zu werden, jedoch ohne Erfolg.
DOWAS entscheidet sich für 2 parallele Vorgehensweisen:
1. Die Forderung der AOK wird durch einen kooperierenden Rechtsanwalt aus der Welt geschafft. Argumentation: Die Mutter hat das Geld der AOK nicht böswillig in die eigene Tasche gesteckt, sondern gutgläubig die Karte der AOK vorgezeigt. Deswegen ist sie zur Rückzahlung nicht verpflichtet, sagt das SGB.
2. Eine Lösung für die Zukunft wäre der Bezug von Sozialleistungen. Die Mutter kann aber auch durch DOWAS in mehreren Gesprächen nicht motiviert werden, das Sozialamt aufzusuchen.
DOWAS sucht nun im Umfeld der türkischen Mutter nach 'Verbündeten' und findet sie in der Religionsgemeinschaft der Frau. Insbesondere nach einem Gespräch mit einem türkischen Religionsführer ist die Frau bereit und sehr motiviert, das Sozialamt aufzusuchen. Dabei wird ihr durch die deutsch/türkisch sprechenden Töchter geholfen, sowie durch befreundete Glaubensangehörige.
Der weitere Verlauf bleibt unproblematisch. Durch den Bezug von Sozielleistungen muss die AOK die Mutter wieder aufnehmen, wodurch die weitere Krankenversicherung gewährleistet ist.
Kosten entstanden keine für die Mitbürgerin. Die Arbeit von DOWAS wurde komplett kostenlos erledigt. Die Kosten für den Rechtsanwalt wurden vom Staat getragen.
Wir bedanken uns bei den Glaubensangehörigen der Frau, die letztlich die Mandantin überzeugen konnten. Ohne ihre Hilfe hätten wir einen weitaus schwierigeren Lösungsweg suchen müssen.
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