Die 19jährige
Tochter von russischen Asylanten wird von den Eltern über einen
Anwalt rausgeschmissen, also der Wohnung verwiesen. Sie hat zwar einige
Wochen Zeit, für den Auszug, hat aber sonst wenig Hilfe zu
erwarten.
Sie hat Angst, zum
Sozialamt zu gehen, weil ihr Einbürgerungsverfahren noch
läuft und möglicherweise - so glaubt sie - der Bezug von
Solzeilleistungen dieses gefährden könne.
Die Abiturientin ist verzweifelt und bittet DOWAS um Hilfe.
DOWAS analysiert
zunächst die allgemeinen Verhältnisse. DOWAS spricht mit den
Eltern und dem Anwalt der Eltern, ein Verlust der Wohnung der Tochter
ist aber unvermeidbar.
Nach Gesprächen
mit der Mandantin darf DOWAS die Behörden informieren. Wir
müssen zunächst die behördliche Zuständigkeit
prüfen lassen, da die junge Frau bisher nicht behördlich in
Erscheinung trat. Auch das Jugendamt kennt sie nicht, was für die
Mandantin spricht, aber alles schwieriger macht. Das Sozialamt
lässt zunächst die Schüler-BAFÖG-Stelle
prüfen. Beide Behörden sehen zudem Schwierigkeiten durch die
schwebende Staatsangehörigkeitsfrage, wodurch das
Ausländeramt zugeschaltet wird. Die Beteiligung von
Kreisbehörden und den kommunalen Behörden in der Stadt der
Wohnung verkomplizieren die Sachlage. Der geplante Wohnungswechsel vom
bisherigen Wohnort der Eltern im Kreis Aachen in eine kleine
1-Personen-Wohnung oder WG in der Stadt Aachen bildet das
'I-Tüpfelchen' der Zuständigkeitsprüfungs-Problematik.
DOWAS hilft
währenddessen der Schülerin, eine Wohnung zu finden. Wir
nutzen das Internet und zeigen und Erklären der jungen Frau die
Schwarzen Bretter der Aachener Universität als Wohnungs- und
WG-Börse für Studenten und Abiturienten. Wir belgleiten Sie
bei der ersten Wohnungsbesichtigung. Wir helfen bei der Abwicklung des
Mietvertrages mit dem Vermieter durch Begleitung und Durchsicht des
Mietvertrages. Schließlich findet die Mandantin eine schöne
Wohnung und wickelt selber mit wenig Unterstützung alle weiteren
Schritte ab.
Anschließend
wenden wir uns an die Behörde, die inzwischen die - zumindest
vorübergehende - Zuständigkeit erklärt hat und Bewirken
die Sicherung der Wohnungsmietzahlungen und eines Abschlages, von dem
die Abiturientin leben kann.
Leider dauert es trotz Tätigwerdens eines Rechtsanwalts und
mehrerer Widersprüche auf diverse Änderungsbescheide 4 (!)
Monate, bis die junge Frau die ihr zustehenden ALG-II Leistungen
korrekt erhält.
Bei einem von der
Schülerin gewünschten Schulwechsel kann DOWAS trotz
teilweiser vorgetragener rechtlicher Bedenken einer Schule die Aufnahme
an einer anderen Aachener Schule bewirken.
Der weitere Verlauf
bleibt unproblematisch. Die junge Russin ist als Schülerin der 12.
Jahrgangsstufe in der Lage, deutsch zu sprechen und Behördenbriefe
zu verstehen. Sie wurde persönlich den Mitarbeiter in der
zuständigen Behörde vorgestellt, die sich im Weiteren um sie
kümmern. DOWAS bleibt lediglich als Kontaktstelle und
Ansprechpartner im Fall von Schwierigkeiten erhalten. Außerdem
beantworten wir Fragen zu Behördenbescheiden, wenn die Mandantin
unsicher ist, ob das Amt richtig entschieden hat oder ob die erteilte
Antwort so stimmt.
Kosten entstanden
keine für die junge Frau. Die Arbeit von DOWAS wurde komplett
kostenlos erledigt. Wir danken den Mitarbeitern der Stadtverwaltung und
Kreisverwaltung für die engagierte Mitarbeit in diesem
ungewöhnlichen Fall der Zuständigkeitsfrage und für die
weitere Betreuung.
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