soziale Dienstleistungen

Fall 206

Rosengarten 7  -  52146 Würselen
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DOWAS ist eine gemeinnützige
soziale Non-Profit-Organisation.

19jährige Tocher darf nicht ausziehen und ALG II beziehen, Widerspruch wurde bereits abgelehnt.

Eine 19jährige junge Frau möchte bzw. muss aus sozialen Gründen die Hausgemeinschaft der Familie verlassen und eine erste eigene Wohnung beziehen.

Da sie jedoch weder BAFÖG erhalten kann, noch über eigene Einkünfte verfügt, will sie ALG II beantragen, um die neue Wohnung zu finanzieren und zu leben.

Dieser Wunsch wurde ihr vom zuständigen Amt (ARGE der Stadt Aachen) verwehrt, Begründung: Sie könne weiterhin bei Ihren Eltern wohnen.

Sie bzw. ihre Eltern legen Widerspruch ein, erfolglos. Der ablehnende Widerspruchsbescheid wird rechtskräftig.

In ihrer Not suchen die Eltern bei andere Beratungsstellen Hilfe, eine soziale Hilfsstelle einer der beiden großen christlichen Religionsgemeinschaften meint nur: "Da können wir nicht helfen." Dann findet die Familie den Weg zu DOWAS.

DOWAS analysiert die Umstände und studiert den Widerspruchsbescheid. Schließlich wird eine "Strategie" erstellt, wonach weiter vorgegangen werden soll.

Seit dem erstem Gespräch mit der Familie sind nur 10 Tage vergangen, dann liegt das Ergebnis vor: Die zuständige ARGE erlaubt den Auszug der Tochter in eine neue Wohnung und gleichzeitigen Bezug von ALG II.

Dieses schnelle und überzeugende Ergebnis konnte ohne Rechtsweg in sehr kurzer Zeit erreicht werden, weil die "Strategie" stimmte und weil - hier möchten wir uns ausdrücklich bedanken - die Mitarbeiter der ARGE in beispielhafter Art und Weise gearbeitet haben und mit uns gemeinsam ihre Mögichkeiten genutzt haben, um eine Entscheidung zu treffen, die sinnvoll und menschlich ist.
Die Spende als Dankeschön haben wir gerne angenommen, dadurch können wir auch anderen Personen in Zukunft helfen.

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