Eine Patientin - privat versichert - liegt stationär im Krankenhaus zur Abklärung einer Blutdruckunregelmäßigkeit.
Es werden kaum Untersuchungen vorgenommen, eine Entlassung sei aber nicht möglich. Es geht ihr an sich gut.
Sie hat das Gefühl, dass Sie finanziell 'gemolken' werden soll. Es könnten alle für weitere Wochen angesetzen Untersuchungen inerhalb weniger Tage durchgeführt werden, bei guter Organisation seitens des Krankenhauses.
Sie trägt DOWAS diese Sorgen vor.
DOWAS hat einen Rat parat. Bei der Umsetzung bittet die Patientin DOWAS um Hilfe und erteilt dazu eine Vollmacht.
DOWAS fertigt sofort einen Schriftsatz an, der unverzüglich persönlich dem Chefarzt zugestellt wird. Darin ändert die Patientin u. a. ihren Versicherunsstatus von Privatpatientin in 'Selbstzahler'.
Am nöchsten Tag wird die Patientin zur ambulanten Weiterbehandlung entlassen. Eine akute Gefahr bestehe plötzlich nicht mehr, alle weiteren Untersuchungen seien entweder entbehrlich oder können ambulant durchgeführt werden, wie z. B. eine 24-Std. Blutdruck- oder EKG - Überwachung. Hierzu findet sich die Patientin nochmals ambulant im Krankenhaus ein.
Kosten entstanden keine für die Patientin. Die Arbeit von DOWAS wurde komplett kostenlos erledigt. Allerdings war die Patientin so glücklich, dass sie endlich nach Hause `durfte´, dass sie DOWAS eine Spende zukommen ließ, so wie es ihre finanziellen Verhältnisse zuließen.
Anschließend bat sie DOWAS auch um Hilfe bei der Abrechnung, damit sie 100% der Arztkosten von ihrer privaten Krankenkasse zurück erhalten konnte, ohne Abzüge oder Einbehalte.
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