Die erwachsene Tochter pflegt Ihre Mutter hingebungsvoll. Schließlich muss sie eine Putzstelle aufgeben, um die Mutter weiterhin versorgen zu können. Sie beantragt Eingruppierung der Mutter als Pflegefall. Bereits Pflegestufe I würde ihr helfen und die Putzstelle ausgleichen.
Die zuständige Kasse lehnt das Begehren ab. Antrag abgelehnt!
Die Tochter übergibt DOWAS den Bescheid und bittet um Überprüfung.
DOWAS stellt schnell fest, dass ein Widerspruch erfolgreich sein wird und verweist nach Absprache mit der Tochter auf einen Rechtsanwalt im Hause (Kooperationspartner).
Dieser fertigt einen erfolgreichen Widerspruch, wodurch die Pflegestufe zuerkannt wird.
Kosten entstanden keine, weder für die Seniorin, noch für die Tochter. Da der Erfolg des Widerspruchs eindeutig absehbar war, hat der Rechtsanwalt von vornherein auf Gebührenerstattung durch die Mandantin verzichtet. Sämtliche Kosten des Rechstanwaltes musste die Kranken- bzw. Pflegekasse übernehmen.
|