Eine Dame lebt bei
desolater Gesundheit in schwierigsten Verhältnissen mit
Überschuldung und Streß durch Jobcenter usw..
DOWAS initiiert eine
Feststellung einer Pflegebedürftigkeit mit dem Ergebnis, dass die
Mandantin einen PG 1 erhält und einen Sozialdienst beauftragen
kann.
DOWAS beantragt für die Mandantin Rente wegen Erwerbsminderung und kann diese ohne Widerspruch "aus dem Stand" erreichen.
Da die Rente nicht reicht, werden auch Leistungen nach SGB XII beantragt.
Außerdem wird ein Insolvenzverfahren vorbereitet.
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