Ein kranker Patient
erhält keine begehrten Leistungen zur Haushaltsführung o.
ä., stattdessen wird ihm empfohlen, einen Antrag auf Festellung
eines Pflegegrades zu stellen.
Aber diese
Maßnahme ergibt nach ca. 4 Monaten nur einen Pflegegrad 1,
somit keine Leistungen, um die angefallenen Kosten für
Haushaltshilfe und Pflege zu decken.
DOWAS erkennt, dass der PG 1 fehlerhaft zu niedrig festgestellt wurde und legt Widerspruch ein.
Nach einem
ca. 6monatigem Widerspruchsverfahren wird immerhin PG 2
rückwirkend festgestellt, damit erhält der Patient die ihm
anfangs versprochenen Leistungen.
BRISANT: Im Zuge der Begutachtungen durch den Medizinischen Dienst wird
der Patient sogar von einer Pflegefachkraft dreist belogen, eine andere
flüchtet, nachdem DOWAS ihre List im von ihr beabsichtigten
Vorgehen enttarnt und verhindert. Schließlich begutachtet der
Teamleiter und kommt nach einem völlig problemlosen Termin zum
richtigen Ergebnis. |