Eine Arzthelferin
kann nur noch für kurze Zeit ALG I beziehen. Sie hat sich
bereíts über 400 Mal beworben - ohne Erfolg! Jetzt ist sie
verzweifelt und sieht keine Hoffnung und Lebensperspektive mehr. Der
mögliche Bezug von ALG II löst bei ihr Panik und
Verzweifelung aus.
Sie bittet DOWAS um Hilfe.
DOWAS analysiert Ursachen der Vergangenheit, die aktuelle Situation und mögliche Perspektiven und Lösungswege.
DOWAS erkennt Fehler
in der bisherigen Bewerbungsmappe und korrigiert diese. Außerdem
wird ein Bewerbungsflyer angefertigt.
Der ALG II Antrag wird aufgefüllt und versandt.
Es werden
Möglichkeiten gefunden, die Erstattungen an Bewerbungskosten zu
erhöhen oder zu ergänzen. Es wird darauf hingewiesen, dass
die frühere Beratungsstelle wegen offensichtlicher Mängel
haftbar gemacht werden kann und dass Schadensersatz verlangt werden
kann; hierzu wird Hilfe durch DOWAS bzw. durch die Rechtsanwälte
angeboten.
In Anbetracht der
übrigen Situation wird aber empfohlen, Rente zu beantragen wegen
Berufsunfähigkeit. Die Möglichkeiten mit oder ohne Rente
werden u. a. grafisch aufgearbeitet und der Mandantin präsentiert.
DOWAS bietet Hilfe an, bei dem Weg durch das Rentenverfahren.
Die Mandantin in so
fern beruhigt, als dass ihr aufgezeigt wird, dass sie auch mit ALG II
nicht verarmt und ihrem Lebensstandard halten kann. Sie findet
schließlich für sich selber eine Lösung, die sie weiter
verfolgen will.
Dabei verzichtet sie
auf Rente und bewirbt sich mit den neuen
optimierten Bewerbungsunterlagen, insb. mit dem Flyer. Diese
Bewerbung ind (endlich) erforgreich, sie findet innerhalb weniger
Wochen eine neue Arbeitsstelle.
Kosten entstanden
keine für die Analyse und Beratug. Allerdings wurden die Kosten
für die Anfertigung der Bewerbungsunterlagen an die Frau
weitergegeben. Da diese für die Bewerbungen Bewerbungskosten vom
Arbeitsamt erhielt - DOWAS hat sie entsprechend beraten - entstanden
letzlich keine Kosten für die Bewerberin.
Die Mandantin war mit
der Arbeit von DOWAS so zufrieden, dass sie nach vielen Jahren hier
erneut Bewerbungshilfe erbittet und dazu sogar mehrmals aus dem ca. 270
km entfernten Wohnort anreist.
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