Eine junge Mutter (19 Jahre alt) hat gerade ihr erstes Kind gesund entbunden, als schon im Krankenhaus 2 "Damen" vom Jugendamt erscheinen. Sie bedrängen die Mutter mehrfach und nötigen sie, ihn Einverständnis zu geben, in ein Heim umzuziehen. Die Mutter will das aber nicht, da sie ihre Wohnung gerade schön eingerichtet hat und sich dort auf die Zeit mit ihrem Baby freut. Sie würde aber andere Hilfen annehmen - die ihr wiederum vom Jugendamt verwehrt werden sollen.
Die Mutter kann sich kaum wehren, sie wird weinend von den Amtsvertreterinnen im Krankenhaus zurückgelassen und mit gerichtlichen Maßnahmen "bedroht".
Die Vertretern vom Jugendamt hatte bereits im Vorfeld beim Gericht einen Eilantrag auf Entzug des "ungeborenen Kindes" gestellt.
Die völlig verzweifelte Mutter bittet DOWAS um Hilfe!
DOWAS erkennt die Lage und kann die Mutter sofort beruhigen, dass man ihr Kind nicht wegnehmen wird. Außerdemwird SOFORT eine Rechtsanwältin aktiv. Diese erreicht, dass der Antrag beim Gericht, der eine Reihe von unwahren Behauptungen enthält, keinen Erfolg haben wird. Schließlich, nach eingehender Analyse der Umstände, wird klar, dass es tatsächlich überhaupt keinen Grund gibt, der Mutter das Kind zu entziehen. Das Jugendamt erklärt sich auf einmal doch bereit, eine Familienhilfe tätig werden zu lassen, die die Mutter zuhause betreut.
Die ambulante Hilfe hat Erfolg. Schnell wird klar, dass auch langfristig kein Entzug des Sorgerechts nötig wird, da die Mutter sehr gut zurecht kommt. Eine Gefahr für Mutter oder Kind besteht auch nicht.
DOWAS bleibt noch einige Zeit Ansprechpartner für die Mutter, zieht sich dann aber zurück, da die Mutter rechtsanwaltlich vertreten wird und über Familienhilfe von einer anderen externen Einrichtung betreut wird.
Allerdins hat DOWAS in diesem Fall als ersten und bislang einzigen Fall im Jahr 2006 in Absprache mit der Mandantin Strafanzeige und Dienstaufsichtsbeschwerde gegen die Jugendamt-Mitarbeiterin erstattet, wegen u. a. V. a. Körperverletzung (als Amtsperson).
Die Arbeit von DOWAS wurde komplett kostenlos erledigt. Die Rechtsanwältin kann ihre Kosten anders abrechnen.
Kurios aber typisch: Nach der Dienstaufsichtsbeschwerde wurde DOWAS vom entspr. Amt zurückgewiesen, angeblich, weil DOWAS aus rechtlichen Gründen zurückgewiesen weden müsste. Tatsächlich arbeitet aber das gleiche Amt auch in diesem Fall in anderen Angelegenheiten weiterhin mit DOWAS zusammen und erkennt DOWAS voll an. Auch andere Behörden arbeiten mit DOWAS zusammen und können die rechtlichen Bedenken, die bei der Zurückweisung der Dienstaufsichtsbeschwerde vorgetragen wurden, nicht verstehen. Die Bearbeitung der Strafanzeige bleibt hiervon unberührt. Wir tragen dieses "Schicksal" mit Fassung :) .
Immerhin: Die betreffende Mitarbeiterin arbeitet schon bald darauf nicht mehr im Jugendamt, auch in anderen Abteilungen der Behörde sucht man sie vergebens. Warum sie ging oder gegangen wurde ist zwar nicht bekannt, aber es ist gut so; das Ergebnis zählt hier. Die Zusammenarbeit mit Kolleginnen und Kollegen im Jugendamt hat keinen Schaden genommen, auch nach vielen Jahren rückblickend nicht.
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