Eine Aushilfslehrerin in einer Grundschule hält ein von einem Kind gemaltes Bild in der Klasse hoch und setzt das Kind mit gezieltem abwertenden Kommentar den Lachern der Klasse aus. Außerdem soll sie körperliche Gewalt gegen Kinder einsetzen.
Die Eltern kontaktieren DOWAS mit dem Hinweis, dass persönliche Gespräche bei der Lehrerin und dem Schuldirektor stets fruchtlos verliefen. Sie fühlen sich ausgeliefert und hilflos.
Nach Recherche von DOWAS wird ermittelt, dass die Übergriffe der Lehrerin auch in anderen Klassen bekannt sind und das schon seit Jahren. Es gelang bisher aber nie, die Lehrerin zu ändern oder eine Versetzung zu erreichen.
DOWAS erstattet über einen Vater der Schule eine Dienstaufsichtsbeschwerde und droht Rechtsfolgen für die Lehrerin, den Schuldirektor und die Schule als solches an. Gleichzeitig weist DOWAS einen schulinternen Lösungsweg aus, der sowohl das Ansehen aller Beteiligten, als auch die Pensionsbezüge der Lehrerin schont. Es wird empfohlen, dass die Lehrerin nach Beendigung des Schuljahrs in den vorzeitigen Ruhestand geht und sich bis dahin aus psychischen Gründen krank schreiben läßt.
Nach wenigen Wochen wird den Schülern mitgeteilt, dass besagte Lehrerin längerfristig erkrankt ist und nach Beendigung des Schuljahrs in den vorzeitigen Ruhestand gehen wird. Eine neue Lehrerin wird als Ersatzkraft noch im laufenden Schuljahr eingestellt.
Ein kausaler Zusammenhang zwischen der Erkrankung der Lehrerin und anderen Details mit der Dienstaufsichtsbeschwerde wird nie offizielles Thema in der Schule. Das Ansehen aller Beteiligten, die klug gehandelt haben, wird somit gewahrt.
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