soziale Dienstleistungen

Fall 505

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DOWAS ist ein gemeinnütziges
soziales Non-Profit-Unternehmen

GEZ u. Kreis Aachen sind Gläubiger • Vollstreckungsmaßnahmen!

GEZ will über 500 Euro, Kreis Aachen und Kommune fordern über 100 Euro. Vollstreckungsmaßnahmen wurden eingeleitet.

Der Mandant ist zwar deutscher Staatsbürger, wurde aber im Ausland geboren und kann schlecht die deutsche Bürokratie verstehen.

Er hat Familie und arbeitet vollschichtig in Vollzeit, trotzdem muss er ALG-II beziehen. Dieser Umstand mag uns als Gemeinschaft beschämen, dass ein im Schichtbetrieb arbeitender Mann nicht eine Familie mit 2 Kindern "über ALG-II - Wasser" halten kann.

Der Familienvater weiß nicht, was er wem schuldet, woher er das Geld nehmen soll und wie er sich am besten verhält.

  1. DOWAS analysiert die Gesamtsituation.
    a) Dazu werden Auskünfte bei den Gläubigern auf Grundlage einer Vollmacht eingeholt.
    b) Außerdem werden Vollstreckungsmaßnahmen gestoppt.
     
  2. Das Ergebnis wird besprochen, Alternativen dargelegt.
    Ein Rechtsanwalt des Mandanten wird integriert.

Lösung:

  • Mit der GEZ wird ein Vergleich getroffen, nach dem sich diese mit einer geringeren Zahlung zufrieden gibt. Diese wiederum wird von DOWAS im Rahmen eines Sonderprojekts aufgebracht. Der Mandant zahlt nichts.
    In Zukunft wird der Mandant aufgrund des ALG-II Bezuges freigestellt.
     
  • Der Kreis Aachen überstellt eine Forderungsaufstellung und ist bereit, die Forderung in Raten zu erhalten. Die Ratenhöhe wured vorab mit dem Mandaten besprochen. Sie ist realisierbar und sozial verträglich.

Die Rechtshilfe beschränkte sich auf die Verhandlungs- bzw. Vertretungsvollmacht gegenüber insb. der GEZ. Allerdings wurden keine Forderungen rechtsverbindlich geprüft, dieses wurde durch Dritte (Rechtsanwalt) vorgenommen.
Ferner wurden Briefe und bürokratische Abläufe erklärt.

Viel Arbeit machte die Analyse der Forderungen und der privaten Möglichkeiten, da eine fließende Verständigung mit dem Mandaten kaum möglich war.

Die Zusammenarbeit mit den Gläubigern (GEZ, Kreis Aachen) gestaltete sich problemlos.

Der Mandant verbleibt in lockerer Betreuung durch DOWAs, um zukünftig keine Mahn- u. ä. Gebühren anfallen zu lassen. und um immer rechtzeitig neue (Folge)Anträge zu stellen (GEZ).

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