Ein Mandant, der im Rahmen sozialer Gründe betreut wird, sieht sich einer Bußgeldsache gegenüber. Er soll 150 EUR Bußgeld zahlen, da PV-Beiträge nicht gazahlt wurden. Dieses ist gem. § 121 SGB XI eine Ordnungswidrigkeit (OWi).
DOWAS zieht den Fall auf Bittes des Mandanten an sich.
Eine Klärung kann nicht mit der Verwaltungsbehörde (StädteRegion Aachen) erreicht werden, deshalb gibt die Behörde den Fall an die Staatsanwaltschaft ab.
Bei der mündlichen Hauptverhandlung vor dem Amtsgericht Aachen wird W. Pühringer als "Verteidiger" bzw. "Beistand" zugelassen und geladen.
Schließlich wird das Verfahren gem. § 47 OWiG eingestellt.
Damit ist die Sache für den Mandanten erledigt, das Bußgeld muß nicht gezahlt werden. Kosten durch DOWAs bzw. W. Pühringer entstehen auch keine.
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