Das Jobcenter fordert ca. 3.300 EUR
zurück. Der Mandant ist sozial randständig: Aussehen
und 1. Eindruck sehr problematisch, minimale Schulausbildung,
Behinderung, keine Eltern als Ressource,
Interent-Spielesüchtig, im Bezug von Sozialgeld.
Ein Rechtsanwalt hat die Bemühungen der selber
überforderten Mutter aus der Ferne bereits abgewimmelt - kein
lohnenden Mandat und wohl auch keine Aussicht auf Erfolg.
Frist zum Einspruch verstreicht fruchtlos - Rückforderung wird
rechtskräftig!
DOWAS kann (jetzt) auch keinen Erfolg versprechen. Da der jg. Mann aber
definitiv nicht in der Lage ist, das Geld aufzubringen und auch niemals
grob fahrlässig oder böswillig gehandelt hat, sondern
einfach zu "inkompetent" war, sieht DOWAS hier das Leisten von Hilfe
als geboten. Zumal diese Schulden die einzigen Schulden des jg. Mannes
wären, der sich immerhin im Rahmen seiner
Möglichkeiten bemüht, bei dem insg.
Individualcoaching mitzuwirken.
DOWAS wird vom SG zwar "offiziell" als Beistand abgewiesen, dann aber
im Verfahren "inoffiziell" doch zugelassen, nicht als DOWAS, sondern
als Privatmann. Dabei ist die Richterin durchaus pragmatisch sozial
bemüht.
Ergebnis: Trotz verstrichener Einspruchsfrist wird eine
Neuaufnahme des Verfahrens angeordnet, jetzt auch unter besonderer
Beachtung von im Zuge des Verfahrens gelieferten Argumenten.
Am Ende werden nur noch 210 EUR zurück verlangt. Aber auch
diese wurden bis heute nicht eingefordert, sodass de facto der jg. Mann
gar keine Zahlung leisten musste.
Schade: Er hat sich bedankt, aber keinen Cent gespendet. -- Muss er
auch nicht, DOWAS hilft kostenlos. Wäre aber trotzdem nett
gewesen, aber wie so oft fehlt diese Einsicht bei vielen Mandanten, die
in schwierigen Verhältnissen erwachsen wurden. |